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Teilnahmebedingungen Wettbewerb

Veranstalter des Wettbewerbs ist die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) in Kooperation mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF) und Google Deutschland. Die Teilnahme am Wettbewerb „Digitales Lernen in der Praxis – Ideen für den Unterricht“  ist kostenlos. Aus der Teilnahme am Wettbewerb entsteht in keinem Fall ein Anspruch auf Vergütung oder Auszeichnung eines Beitrags mit einem Preis.

1. Was ist das Ziel des Wettbewerbes?

Gesucht werden textliche, bildliche und audiovisuelle Projektbeschreibungen und Unterrichtsverläufe über den Einsatz und die Thematisierung von Medien im Lernraum Schule, die auf der Grundlage des Wettbewerbes und im Sinne von Open Educational Ressources allen an Bildung Beteiligten zur Verfügung gestellt werden.

2. Wer darf teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind alle Lehrer_innen an beruflichen und allgemeinbildenden Schulen in Deutschland sowie deren Kooperationspartner, die Medien im Unterricht oder in Projekten einsetzen und somit zur Medienkomptenzentwicklung ihrer Schüler_innen beitragen. Gewinnberechtigt sind jedoch nicht die Lehrer_innen  oder die Kooperationspartner selbst, sondern die jeweiligen pädagogischen Einrichtungen, an denen diese tätig sind. Die Zahl der Einreichungen je Teilnehmer sind nicht beschränkt.

3. Wie ist das Wettbewerbsprocedere?

  • Wettbewerbsbeginn: 24.11.2015
  • Ende der Einreichphase: 30.06.2016
  • Beurteilung der Einreichungen durch einen Vorjury: 01.07.-31.07.2016
  • Gewinnermittlung durch eine Jury aus der Auswahl der Vorjury: 01.08.2016 – 31.08.2016
  • Bekanntgabe der Gewinner: September 2016
  • Einreichung des Wettbewerbsbeitrag: www.medien-in-die-schule.de/wettbewerb-einreichung
  • Nach der Einreichung wird der Beitrag durch das Team der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. geprüft und veröffentlicht.

4. Urheberrechts- und sonstige Rechtsverpflichtungen

Es können nur Beiträge berücksichtigt werden, für die Urheber_innen Nutzungsrechte gemäß der Creative Commons Lizenz “Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen  (CC BY-SA) einräumen (weitere Informationen: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de). Dies umfasst alle Text-, Bild- und Videoinhalte.

Es können weiterhin nur Beiträge berücksichtigt werden, die keine Rechte Dritter (z.B. Recht am eigenen Bild, Urheberrecht, Markenrecht, allgemeines Persönlichkeitsrecht) verletzen und auch sonst keine unzulässigen Inhalte aufweisen. Ggf. hat der Veranstalter das Recht, einen Nachweis über das Einverständnis von Bild- und Tonaufnahmen zu verlangen. Dies betrifft insbesondere Minderjährige bzw. die Zustimmung deren Erziehungsberechtigter.

Es werden darüber hinaus keine Beiträge angenommen, die sonstige gesetzeswidrige, insbesondere diskriminierende, rassistische, fremdenfeindliche oder beleidigende, pornographische und/oder gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßende Handlungen oder sonstige unerwünschte Handlungen darstellen.

Mit der Teilnahme am Wettbewerb versichert der/die Teilnehmende gegenüber dem Veranstalter, dass die Inhalte unter der oben genannten Lizenz stehen und dass ihm/ihr keine Rechtsansprüche von Dritten an den eingereichten Beiträgen bekannt sind.

5. Nutzungsrechte

Mit der Teilnahme am Wettbewerb „Digitales Lernen in der Praxis – Ideen für den Unterricht“ erfolgt seitens der Teilnehmenden das Einverständnis zur Begutachtung und Bewertung der eingereichten Beiträge durch die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V., seiner Kooperationspartner im Wettbewerb, ggf. hinzuzuziehende Expertinnen und Experten sowie der namentlich benannten Jury. Die Wettbewerbsteilnehmer räumen den Veranstaltern das zeitlich unbefristete Recht ein, den Beitrag in jedweder Form für Zwecke der Durchführung, Bekanntmachung und Auswertung des Wettbewerbs und begleitender Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen, wie z. B. die Erstellung von Flyern, Plakaten, Videos, Pressemitteilungen, Online-Kampagnen auf Websites und in sozialen Netzwerken etc. und diese auf internen und externen Webseiten und in Print-Publikationen und jeglichen anderen Medien zu veröffentlichen.

6. Haftungsfreistellung

Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter e.V. und ihre Kooperationspartner im Wettbewerb von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Innenverhältnis freizustellen bzw. zu entschädigen, die auf der Nutzung seiner/ihrer Wettbewerbsbeiträge beruhen, sofern Dritte geltend machen, die Beiträge verletzten ihre Persönlichkeitsrechte, Urheber- oder sonstigen immateriellen Rechte. Insbesondere stellt der/die Teilnehmer/in die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter e.V. und ihren Kooperationspartnern von sämtlichen aus einer solchen Inanspruchnahme entstandenen Schäden, einschließlich angemessener Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung, frei.

Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den Gewinnen haftet die FSM nicht. Rügen und Ansprüche sind gegenüber dem jeweiligen Sponsor zu erheben.

7. Ausschlussfrist / Ausschluss von Beiträgen

Einsendeschluss für alle Wettbewerbsbeiträge und damit Ausschlussfrist für die Teilnahme am Wettbewerb ist der 30. Juni 2016. Beiträge, die in irgendeiner Weise gegen die Wettbewerbsbestimmungen verstoßen oder unter Nennung falscher Angaben eingereicht werden, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.

8. Preisverleihung / Gewinnübermittlung

Die durch die Jury ermittelten Gewinner erhalten als Sachpreise Werkzeuge aus dem Bereich Making und Do it Yourself Kultur im Gesamtwert von 8.000 €, darunter 3D-Drucker, 3D-Stifte, Roberta Roboter-Kits, Makey Makeys.

Die Gewinner werden von der FSM in Textform (z.B. per E-Mail oder Brief) benachrichtigt. Die Namen der Gewinner können auf der Website www.medien-in-die-schule.de, der Website der FSM, der Website der FSF und/oder der Website von Google veröffentlicht werden. Damit die Preise übermittelt werden können, ist die FSM berechtigt, die vollständigen Daten der Gewinner an den Sponsor oder die beauftragte Agentur weiterzuleiten. Wenn sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach Versendung der Gewinnbenachrichtigung meldet, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein neuer Gewinner ermittelt. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn der Preis nicht innerhalb von 4 Monaten nach Versendung der ersten Benachrichtigung aus Gründen, die beim Gewinner liegen, übermittelt werden kann. Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist nicht möglich. Die an die FSM übermittelten personenbezogenen Daten werden allein zur Durchführung des Wettbewerbs und der Gewinnzustellung verwendet. Nach dem Ende des Wettbewerbs werden alle persönlichen Daten gelöscht, soweit der Nutzer die Daten nicht auch für anderweitige Zwecke angegeben hat.

9. Sonstiges

Die Veranstalter behalten sich Änderungen an den Wettbewerbsbedingungen vor. Insbesondere ist die FSM  berechtigt, den Wettbewerb  zu ändern, anzupassen oder zu beenden, wenn dies aufgrund von Umständen, zum Beispiel bei missbräuchlicher Nutzung des Wettbewerbs oder bei technischen Problemen, notwendig ist.

Die Information über etwaige Änderungen erfolgt an dieser und/oder anderer geeigneter Stelle.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

10. Fragen?

info@medien-in-die-schule.de