Der Begriff Freie Software (engl. Free Software) wurde 1986 von der Free Software Foundation (FSF) geprägt. Freie Software bietet für Anwender*innen wie für Entwickler*innen eine Reihe technischer und praktischer Vorteile. Im Kern geht es bei Freier Software um die Freiheit der Anwender*innen, und nicht um den Preis.
Freiheiten
Im Kontext von Freier Software sind dabei konkret folgende vier Freiheiten gemeint:
1. Die Freiheit, das Programm für jeden Zweck zu verwenden.
Anwender*innen dürfen nicht davon abgehalten werden, das Programm auszuführen – egal für welchen Zweck und egal auf welchem Rechner. Einschränkungen wie „nur für den schulischen Gebrauch“ sind bei Freier Software nicht zulässig.
2. Die Freiheit, das Programm zu untersuchen und an eigene Bedürfnisse anzupassen.
Um dieses Recht ausüben zu können, müssen Anwender*innen zusätzlich zu dem ausführbaren Programm auch den Quellcode erhalten. Nur so ist es möglich, die Funktionsweise zu untersuchen und die Datenverarbeitung des Programms anzupassen. Die Verfügbarkeit des Quelltextes ist eine notwendige Bedingung für Freie Software, macht alleine eine Software aber noch nicht frei.
3. Die Freiheit, Kopien des Programms weiterzugeben.
Anwender*innen können jederzeit beliebige Kopien des Programms anfertigen und weitergeben. Dies ermöglicht es z.B. Lehrer*innen, Software in den Unterricht mitzubringen und mit allen Schüler*innen zu teilen.
4. Die Freiheit, modifizierte Versionen der Software zu veröffentlichen.
Software ist nie fehlerfrei. Die Erlaubnis und Möglichkeit, modifizierte, verbesserte und in ihren Funktionen erweiterte Versionen von Programmen zu veröffentlichen, ist essentiell: So profitieren auch Menschen, die nicht programmieren können, von den Freiheiten Freier Software.
Enthält die Lizenz einer Software diese vier Freiheiten, dann spricht man von Freier Software. Dabei handelt es sich um Rechte, nicht um Pflichten. Alle Nutzer*innen von Freier Software können diese Rechte in Anspruch nehmen, sind aber nicht verpflichtet, vorgenommene Veränderungen zu veröffentlichen.
Bei Freier Software geht es nicht um den Preis: Dadurch, dass jeder die Software frei kopieren und weitergeben kann, ist diese oft kostenlos erhältlich. Dies ist aber keine Voraussetzung.
Es gibt viele Unternehmen, die sich auf die Unterstützung und Entwicklung von Freier Software spezialisiert haben. Ein Beispiel dafür, dass Freie Software nicht immer kostenlos sein muss, ist die Verfügbarkeit von freien Apps in unterschiedlichen App Stores: Häufig stellen Entwickler*innen eine freie App in App Stores kostenpflichtig zur Verfügung, bieten diese aber auch parallel in F-Droid an, einem auf Freie Software spezialisierten App-Store für kostenlose Apps. Auch in vorliegender Publikation wird mit GCompris eine Freie Software vorgestellt (siehe Kapitel 5), deren Windows-Version kostenpflichtig ist.
Andere Begriffe für Freie Software
Neben Freier Software haben sich weitere Bezeichnungen etabliert, um Software zu beschreiben, die den Anwender*innen die vier definierten Freiheiten gewährt. Der zweitälteste Begriff ist „Open Source“; er wurde 1998 zusammen mit der Open Source Initiative (OSI) ins Leben gerufen. Das primäre Ziel war es, eine Marketing-Kampagne für Freie Software zu initiieren, um Unternehmen davon zu überzeugen, Software unter einer freien Lizenz zu veröffentlichen.
Beide Begriffe – Freie Software und Open Source – beschreiben bis heute die gleiche Gruppe von Software, betonen jedoch unterschiedliche Eigenschaften. Während sich Freie Software auf die Freiheit der Anwender*innen bezieht, hebt Open Source die Verfügbarkeit des Quelltextes hervor. In den folgenden Jahren wurden Kombinationen der beiden Begriffe bekannt. So entstand das Akronym „FOSS“, welches für „Free and Open Source Software“ steht. Später wurde es zu „FLOSS“ erweitert, als Abkürzung für „Free/Libre and Open Source Software“. Der Begriff „Libre“ wurde eingeführt, um die Mehrdeutigkeit des englischen Wortes „free“ aufzulösen, das gleichermaßen für „frei“ als auch für „kostenlos“ verwendet werden kann.
Software-Modelle im Vergleich
Wie von Georg Greve in „Was macht ein Freie-Software-Unternehmen aus?“ beschrieben, kann man bei Software zwischen der Verwendung als Software-Modell, Entwicklungsmodell und Geschäftsmodell unterscheiden.
Bezüglich des Software-Modells lassen sich zwei Arten unterscheiden: Freie Software und proprietäre Software. Dieser Aspekt betont die Rechte, die Software-Lizenzen Nutzer*innen einräumen.
Beide Arten von Software können sowohl in geschlossenen als auch offenen Gruppen, von einzelnen wie von vielen entwickelt werden. Obwohl Freie Software sehr gut für ein offenes Entwicklungsmodell geeignet ist, ist dies keine Voraussetzung.
Beim Geschäftsmodell geht es darum, wie mit Software Geld verdient wird. Software braucht nicht immer ein Geschäftsmodell, bei der Entwicklung von Freier wie von proprietärer Software stehen nicht immer kommerzielle Interessen im Vordergrund. Proprietäre Software, die kostenlos zur Verfügung gestellt wird, nennt man Freeware oder Shareware: Sie darf nicht mit Freier Software (engl. Free Software) verwechselt werden.
Die drei Felder (Software-Modell, Entwicklungsmodell und Geschäftsmodell) sind als Achsen eines dreidimensionalen Koordinatensystems vorstellbar, in dem Softwareprojekte positioniert und beschrieben werden können. Dabei können die Software-Modelle mit nahezu jedem Entwicklungs- und Geschäftsmodell verknüpft und kombiniert werden.
Manchmal wird auch bei proprietärer Software der Quelltext mitgeliefert, dieser darf aber nicht ohne Einschränkungen modifiziert und weitergegeben werden. Die Verfügbarkeit des Quellcodes stellt kein ausschlaggebendes Kriterium für die Unterscheidung von Freier und proprietärer Software dar.
Rechte und Rechtliches
Freie Software bewegt sich nicht im rechtsfreien Raum, sie unterliegt wie jedes andere Werk dem Urheberrecht. Das bedeutet: Alle Rechte liegen bei den Autor*innen. Damit eine Software zu Freier Software wird, muss der Autor oder die Autorin das Werk unter eine Freie-Software-Lizenz stellen. Mittlerweile gibt es sehr viele Freie-Software-Lizenzen. Diese lassen sich in zwei Kategorien unterteilen:
1. Nicht schützende Lizenzen: Sie gewähren Anwender*innen die vier Freiheiten und stellen keine weiteren Bedingungen.
Software unter solchen Lizenzen kann später auch unter einer proprietären Lizenz vertrieben oder beliebig mit proprietärer Software kombiniert werden.
2. Schützende Lizenzen: Sie gewähren Anwender*innen die vier Freiheiten und verlangen, dass die Software nur unter den gleichen Bedingungen weitergegeben werden darf.
Diese Lizenzen sorgen dafür, dass ein einmal als Freie Software veröffentlichtes Programm immer frei bleibt. Jede Kopie sowie darauf aufbauende Werke müssen wieder unter der gleichen Lizenz veröffentlicht werden. Hierbei kann zwischen stark und schwach schützenden Lizenzen unterschieden werden: Stark schützende Lizenzen verlangen, dass alles, was im Sinn des Urheberrechts als abgeleitetes Werk gilt, wieder unter die gleiche Lizenz gestellt wird, während sich bei schwach schützenden Lizenzen diese Forderung nur auf Änderungen am eigentlichen Programm bezieht.
Grafik 1: Veranschaulicht den Zusammenhang zwischen Freier Software und proprietärer Software sowie dessen verschiedenen Ausprägungen und wie diese zu kostenloser Software im Allgemeinen stehen.
Aus Anwendersicht sind Freie-Software-Lizenzen einfach zu handhaben. Solange die Software nur eingesetzt oder für den eigenen Gebrauch modifiziert wird, müssen sich Anwender*innen mit der Lizenz nicht weiter auseinandersetzen, da es hierfür keine Einschränkungen gibt. Erst in dem Moment, wo man Kopien der originalen Software oder einer abgewandelten Version vertreiben will, muss man sich die Lizenz genauer ansehen, um zu wissen, ob diese in die erste oder die zweite Kategorie fällt.
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