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Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit mit dem Grundgedanken der Ungleichwertigkeit von Menschen ist eine Haltung, die sich nicht mit demokratischen Werten vereinbaren lässt.
Im Grundgesetz steht, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, niemand u. a. wegen Geschlecht, Abstammung, Behinderung, Glauben benachteiligt oder bevorzugt werden darf und Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Dennoch ist gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit mit ihren unterschiedlichsten Ausprägungen keine Ausnahmeerscheinung in unserer Gesellschaft, die nur extremistische Bewegungen betrifft, sondern ist durchaus auch in der Mitte verankert.
Zur gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit zählt neben Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Homophobie, Islamfeindlichkeit, Sexismus und Etabliertenvorrechte auch die Abwertung von Obdachlosen, von Behinderten und von Arbeitslosen.
Die Abwertung von Gruppen und die Abgrenzung dazu beginnen mit Vorurteilen. Vorurteile können aus vorschnellen Bewertungen entstehen, die zu Pauschalurteilen führen können. Einzelne Erfahrungen können verallgemeinert und auf Gruppen übertragen werden, aber auch ein Mangel an Erfahrung kann zur Vorurteilsbildung beitragen. Die gezielte Verbreitung von Vorurteilen kann zur Manipulation eingesetzt werden. Sie können zur Durchsetzung eigener Interessen dienen, Feindbilder schaffen und untermauern, Ausgrenzungsprozesse starten und damit einen Kreislauf weiterer Abwertung in Gang setzen. Bei der Anfälligkeit für Vorurteile spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Dazu gehören u. a. unterschiedlichste Ängste, ein Mangel an Informationen, eine geringe Bereitschaft zum Perspektivwechsel und zur Empathie, aber auch ein geringes Selbstwertgefühl. Sie können schon früh gelernt und durch den Anschluss an eine Gruppe gefestigt werden.
Vorurteile werden nicht immer offen geäußert, sondern eher wenn klar ist, dass die jeweilige Gruppe, Umgebung oder Öffentlichkeit entsprechende Normen akzeptiert und nicht mit negativen Konsequenzen zu rechnen ist. Vergrößert sich die Gruppe und damit die Breite der Zustimmung in der Gesellschaft zu den jeweiligen Vorurteilen, können sie sich legitimieren. Vorurteile können dann Denkmuster, Sprache und daraus folgend Handlungen bestimmen.
Ziel
Die Schüler*innen sollen wahrnehmen, was gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit bedeutet, um ein entsprechendes Bewusstsein zu entwickeln: Wer ist betroffen? Wie kann man die typischen Vorurteile einordnen? Wann sind Humor und Satire nicht mehr witzig? Die Auseinandersetzung mit der Thematik wird in einer Abschlussdiskussion zu unserer aktuellen (Netz)Kultur zusammengeführt.
Zeitbedarf
Für die Unterrichtseinheiten UE3b bis UE3e im Modul „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ sollten 135 Minuten eingeplant werden. Falls das Modul ohne das Modul 1 durchgeführt wird, gibt die UE3a einen einführenden Überblick zu demokratischen Werten.
Unterrichtseinheiten des Moduls
Modul 3 - Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
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Einleitung Modul 3 |
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UE3-a |
Was ist deine Vorstellung von Demokratie?
(UE entfällt, wenn Modul 1 bereits durchgeführt wurden) |
ca. 20-45 Min. |
UE3-b |
Was ist gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit? |
ca. 35 Min. |
UE3-c |
Typische Vorurteile und wo kommen sie her? |
ca. 35 Min. |
UE3-d |
Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in humoristischen und satirischen Darstellungen |
ca. 35 Min. |
UE3-e |
Aktuelle (Netz)Kultur |
ca. 30 Min. |
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