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Einführung in den Jugendmedienschutz

Modul 3 – Jugendmedienschutz im Internet

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Einführung

Das Leben von Kindern und Jugendlichen ist heute immer mehr von den neuen Nutzungs-, Partizipations- und Kommunikationsmöglichkeiten geprägt, die Internet und Online-Dienste bieten. Bei den beliebtesten medialen Freizeitaktivitäten von Kindern rangiert das Internet hinter Fernsehen auf Rang 2, weit vor Büchern, Zeitschriften und Radio. Zusammengenommen sind Computer und Internet für die 6- bis 13-Jährigen die Medien mit der zweithöchsten Bindung, das heißt nur das Fernsehen ist für diese Altersgruppe unverzichtbarer.[1] Jugendliche sind bei ihren Medienaktivitäten noch sehr viel mehr auf die neuen Möglichkeiten der Nutzung, Partizipation und Kommunikation fokussiert. Bei ihnen rangieren Internet und Handy ganz oben und haben eine ganz besondere Bedeutung im Alltag.[2]
Während die Internetnutzung von Kindern noch stark auf die Spieleseiten im Netz fokussiert ist, sind Jugendliche besonders an unterschiedlichen Web 2.0-Angeboten, wie YouTube und Sozialen Netzwerken wie Facebook, interessiert und nutzen sie mittlerweile gewohnheitsmäßig als alltägliche Begleiter.[3] Darüber hinaus hat sich der Messaging-Dienst WhatsApp als wichtiges Kommunikationsangebot etabliert.[4]

Medienbeispiel: Kinder im Internet schützen – Welche Regeln gelten

Der gesetzliche Jugendschutz geht für die Online-Medien einen anderen Weg als es für die klassischen Medien der Fall ist: Während z.B. Filme im Fernsehen/Kino, DVDs und Computerspiele einer Vorabüberprüfung durch Selbstkontrollinstitutionen unterzogen werden, basiert der Ansatz des Jugendschutzes online auf Nachkontrolle. Das bedeutet, dass nach dem Jugendmedienschutzrecht verbotene Online-Inhalte erst nach Veröffentlichung durch staatliche Interventionen sanktioniert werden können.

Hier obliegt es dem Anbieter selbst, dafür Sorge zu tragen, dass seine eigenen Inhalte unproblematisch für Minderjährige sind bzw. entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, sofern Inhalte angeboten werden sollen, die für Minderjährige ungeeignet sind. Dazu zählen das aus dem Fernsehen bekannte Einhalten von Sendezeiten – auch im Onlinebereich möglich –, das Vorschalten technischer Hürden, z.B. das qualifizierte Abfragen der Personalausweisnummer (eine reine Altersabfrage genügt nicht), oder die Kennzeichnung der Inhalte mit einer technischen Information, die von Jugendschutzprogrammen ausgelesen werden kann. Jugendschutzprogramme, die lokal auf dem Rechner zu Hause installiert werden können, interpretieren diese Information und zeigen den Inhalt, je nach Konfiguration der Software, dann am heimischen Rechner an oder nicht.[5] Dabei sind sie, soweit von Erwachsenen eingerichtet, auch vor dem Zugriff durch Minderjährige geschützt, etwa durch ein Passwort.

Im Fall von nutzergenerierten Inhalten stellt sich die Lage etwas anders dar. Eine Vorabprüfung aller von Nutzer*innen eingestellten Inhalte gilt als nicht zumutbar für Plattformbetreiber. Sobald Betreiber allerdings Kenntnis über das Vorhandensein entsprechender Inhalte auf der eigenen Plattform erlangen – z.B. durch Meldung von Nutzer*innen, mittels technischer Systeme o.ä. – muss gehandelt werden, also der beanstandete Inhalt auf seine Rechtmäßigkeit geprüft und ggf. entfernt werden.

Der Grund für den Paradigmenwechsel von Vorkontrolle im Offlinebereich zur Nachkontrolle im Onlinebereich ist zum einen die Internationalität der Internetinhalte und zum anderen die schiere Masse:

Im weltweiten Netz gibt es von Land zu Land unterschiedliche Vorstellungen darüber, was Kindern und Jugendlichen zugänglich sein sollte. Deshalb sind online unzählige aus dem Ausland kommende, nach deutschem Jugendmedienschutzrecht verbotene Inhalte abrufbar. Eine freiwillige, zentrale Vorabprüfung von Internetinhalten unter Einbeziehung der Selbstkontrolleinrichtungen nach dem Vorbild des Filmbereichs scheitert bereits daran, dass sich nicht alle internationalen Anbieter dem deutschen System der freiwilligen Selbstkontrolle angeschlossen haben. Eine obligatorische, zentralisierte Prüfung und Filterung von Inhalten – etwa durch rein staatliche Stellen – wird in Deutschland wiederum mit Verweis auf das Zensurverbot abgelehnt.

Doch auch aufgrund der Menge an mehr und mehr auch von den Nutzer*innen selbst erstellten Inhalten (nutzergenierte Inhalte) wäre eine übergreifende Kontrolle – durch freiwillige oder obligatorische Vorprüfung – nicht umsetzbar.

Eltern, Pädagog*innen und die Jugendlichen selbst sind sich jedoch möglicher Risiken des Internets für Kinder und Jugendliche sehr bewusst.[6] So wurde erst kürzlich wieder in einer repräsentativen Befragung gezeigt, dass sich Eltern hinsichtlich des Internets vor allem darum sorgen, ihre Kinder könnten hier unangenehme Erfahrungen machen.[7]

Der Jugendmedienschutz im Internet steht also vor dem Dilemma, dass jugendschutzrelevante Inhalte präsent sind, die dezentrale und international vernetzte technische Struktur aber eine Vorkontrolle faktisch und rechtlich ausschließt. Lediglich der beschriebene Ansatz der Jugendschutzprogramme adressiert dieses Problem, indem die technische Kontrollinstanz nicht zentral durch den Staat, sondern technisch am Rechner der einzelnen Nutzer*innen zum Einsatz kommt. Da die Nutzer*innen selbst entscheiden können, ob sie für ihren Rechner eine solche Software installieren wollen oder nicht, stellt sich nicht das Problem des Zensurverbots.

Diese Programme können neben den gekennzeichneten Inhalten auch ungekennzeichnete Inhalte zunehmend korrekt in eine Altersgruppe einordnen. Dazu nutzen sie verschiedene Techniken, etwa die Verwendung von Listen mit bekannten Websites, oder auch die automatisierte Bewertung aufgrund auf der Seite verwendeter Schlüsselwörter. Jugendschutzprogramme sind jedoch auf Seiten der Nutzer*innen bis heute wenig verbreitet und existieren noch nicht für alle technischen Plattformen.

Ziel

Medienbeispiel: Jugendschutzprogramme

Modul 3 gibt einen Überblick über die Verantwortlichkeiten und Instrumente des Jugendmedienschutzes im Internet und veranschaulicht Jugendschutzmaßnahmen anhand von ausgewählten Problembereichen, die bei der Internetnutzung von Jugendlichen eine besondere Bedeutung haben. Den Schüler*innen werden grundlegende Kenntnisse insbesondere zu den Bereichen vermittelt, die bei der eigenen Internetnutzung im Mittelpunkt stehen. Auf der Grundlage eigener Erfahrungen im Internet werden sie für Risiken des weltweiten Netzes sensibilisiert.

Zeitbedarf

Für die Durchführung des Moduls 3 werden ca. 90 Minuten gebraucht. Die vorherige Durchführung von Modul 1 ist obligatorisch, da in ihm benötigte allgemeine Grundlagen vermittelt werden. Angeboten wird zudem ein Zusatzmodul (UE3-e), das die im Modul gewonnenen Erfahrungen noch einmal kritisch reflektiert. Mit Zusatzmodul werden ca. 120 Minuten benötigt.

[1]     vgl. MPFS 2014a, S. 16ff.
[2]     vgl. MPFS 2014b, S. 11ff.
[3]     vgl. z.B. Busemann; Gscheidle 2012
[4]   vgl. DIVSI 2014, S. 71
[5]     vgl. z.B. Bachmann et al. 2012
[6]     vgl. Theunert; Gebel 2007
[7]     vgl. Hasebrink et al. 2012

Inhalte

UE3-a – Die verschiedenen Angebotsformen und Möglichkeiten des Internets

Internet als Netz der ‚unbegrenzten‘ Möglichkeiten mit hoher Interaktivität vertiefen
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UE3-b – Spezifika des Internets aus Perspektive des Jugendmedienschutzes

Sensibilisierung für Besonderheiten des Mediums Internet inkl. möglicher Risiken
Kapitel lesen

UE3-c – aktuelle Problembereiche des Jugendmedienschutzes im Internet

Wissenserwerb zu den konkreten Gefahren/Risiken im Internet
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UE3-d – Untersuchung verschiedener Internetangebote bezüglich der definierten Problembereiche im Internet

Praktische Erprobung der erarbeiteten Kriterien und Problemfelder durch die Analyse ausgewählter Websites
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UE3-e – Zusatzmodul: Argumenteduell

Erkennen unterschiedlicher Positionen und Argumente
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